Alarmanlagen

Alarmanlagen

= Technische, heute bereits ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, dienen dem Personen- und Objektschutz.

Eine Alarmanlage soll

- durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
- im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen
- die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
- die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
- helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.

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